Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, die im Arbeitslosengeld II und im Sozialgeld enthaltenen Summen für Stromkosten zu erhöhen. In ihrer Antwort ( 16/4785) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/4531) schreibt die Regierung, mit dem Regelsatz werde eine pauschalierte Geldleistung für alle zum notwendigen Bedarf gehörenden Güter zur Verfügung gestellt. Von Preissteigerungen eines Gutes könne nicht auf eine generelle Unterdeckung geschlossen werden. Die Abgeordneten hatten sich auf eine gemeinsame Studie des Instituts für sozialökologische Forschung und des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg bezogen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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