Berlin: (hib/VOM) Wie die Umwidmung einer ehemals militärisch genutzten Fläche in eine der kommunalen Planungshoheit unterliegende zivil genutzte Fläche vor sich geht, beschreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/4799) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/4535). Dabei geht es um den Status der ehemaligen Standortschießanlage Hakedahl in Detmold (Nordrhein-Westfalen). Anlass für die Kleine Anfrage war ein Rechtsstreit zwischen der Bundesvermögensverwaltung und einer Familie, der das Bundesvermögensamt Bielefeld 1974 ein Gebäude mit angrenzendem Gartengrundstück auf dem Gelände der ehemaligen Standortschießanlage vermietet hatte. Das Gericht habe eine Verantwortung des Bundes für die Schwermetallvergiftung der Familie aufgrund der militärischen Nutzung geprüft und verneint. Die von der Familie behaupteten Ansprüche seien durchweg abgelehnt worden, heißt es weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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