Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung
hält die Gesetze zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur
Bekämpfung von Umgebungslärm für ausreichend, um
eine entsprechende Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung
vornehmen zu können, heißt es in einer Antwort der
Bundesregierung (
16/4331) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/4224). Darin teilt sie mit, dass - nach
Angaben der Länder - mehrheitlich von einer "fristgerechten
Erstellung" von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen
ausgegangen wird. Es habe in den Ländern nach eigenen Angaben,
so die Antwort, vereinzelt Umsetzungsprobleme gegeben. Wie die
Bundesregierung schreibt, findet auch eine Abstimmung zwischen den
Ländern statt, wobei die Verwaltungspraxis in einigen
Ländern unterschiedlich gehandhabt werde. Bei der
Lärmkartierung, so die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, wird
die Geräuschbelastung in Ballungsräumen, an
Hauptverkehrsstraßen, Eisenbahnstrecken und
Großflughäfen erfasst. Danach sollen für die
untersuchten Bereiche Lärmaktionspläne aufgestellt
werden, um Maßnahmen für die Verminderung des Lärms
festzuschreiben.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf