Berlin: (hib/WOL) Über eine
Steuerbefreiung gemeinnütziger, mildtätiger oder
kirchlicher Einrichtungen wird von den Steuerbehörden im
Veranlagungsverfahren unabhängig von der Höhe der
Einnahmen, des Gewinns und Vermögens entschieden. Die
Einführung eines Akkreditierungsverfahrens sei nicht geplant,
teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/4545) auf eine Kleine Anfrage der FDP zur
Reform rechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen für
bürgerschaftliches Engagement (
16/4271) mit. Sie erläutert, der Bundestag
habe 2002 einen Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement"
eingerichtet, um Empfehlungen der Enquete-Kommission zur Zukunft
des bürgerschaftlichen Engagements aus dem selben Jahr
"umzusetzen und fortzuentwickeln". Das Bundesfinanzministerium habe
die Arbeit des Unterschusses intensiv begleitet. In Abstimmung mit
den obersten Finanzbehörden der Länder habe das zur
Umsetzung einzelner Empfehlungen durch allgemeine
Verwaltungsanweisungen geführt. Außerdem seien in dem
von der Regierung im Februar dieses Jahres beschlossenen
Gesetzentwurf zur weiteren Stärkung des
bürgerschaftlichen Engagements" Vorschläge einer
Bund-Länder-Sonderarbeitsgruppe Spendenrecht weitgehend
übernommen worden. Die Reform des Gemeinnützigkeits- und
Spendenrechts werde damit aber noch nicht als abgeschlossen
angesehen, heißt es.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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