Berlin: (hib/VOM) Die Linksfraktion will so genanntes Sozialdumping bei der Beförderung von Briefsendungen verhindern und hat dazu eine Änderung des Postgesetzes vorgeschlagen ( 16/4908). Sie weist darauf hin, dass mit der Liberalisierung des deutschen Briefmarktes ein neuer Niedriglohnsektor entstanden sei. Laut "Sozialklausel" im Postgesetz müsse die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde die Lizenz für die Beförderung von Briefsendungen unter 1.000 Gramm verweigern, wenn anzunehmen ist, dass das betreffende Unternehmen die wesentlichen Arbeitsbedingungen "nicht unerheblich" unterschreitet.
Nach Auffassung der Fraktion kommt die Bundesnetzagentur diesem Kontrollauftrag nur unzureichend nach, weil sie lediglich den Umfang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung prüfe. Für die Abgeordneten gehören zu den Arbeitsbedingungen jedoch auch das Entgelt, die Arbeitszeit und der Urlaub. Sie schlagen deshalb vor, die Lizenzauflagen konkreter zu fassen, indem das Entgelt, die Arbeitszeit und der Urlaub im Gesetz genannt werden. Darüber hinaus müsse der Gesetzgeber einen verbindlichen Kriterienkatalog für den Begriff "Arbeitsbedingungen" erarbeiten, verlangt die Fraktion.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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