Berlin: (hib/HIL) Das Taxigewerbe bekommt
keinen Nachlass bei der Ökosteuer. Die Vergünstigung, die
derzeit für Busse und Bahnen gelten, auf das Taxigewerbe
auszuweiten, werde nicht für sinnvoll gehalten, heißt es
in der Antwort der Bundesregierung (
16/4718) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/4468). Taxen könnten nur in
Ausnahmefälle dem öffentlichen Personennahverkehr
zugerechnet werden. Größtenteils dienten Taxen dem so
genannten Individualverkehr. Deshalb sei eine Gleichstellung mit
der Förderung für den Linienverkehr aus umwelt- und
verkehrspolitischer Sicht nicht begründet, so die Regierung.
Die Einführung eines erweiterten
Personenbeförderungsscheins, der auch Angaben zum Arbeitgeber,
den Sozialversicherungsträgern und die Personalausweisnummer
enthalte, sei ebenfalls nicht geplant. Diese Daten seien für
die Erteilung einer Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung ohne
Bedeutung, heißt es in der Antwort. Ebenfalls festhalten
wolle man an der Farbfestlegung von Taxen: die Farbe hell-elfenbein
und das Taxischild dienten zur Erkennung von Taxen im
Straßenverkehr. "Diese Erkennbarkeit ist Voraussetzung
dafür, dass das Taxi vor dem Hintergrund der im Taxi-Verkehr
geltenden Betriebspflicht seine Funktion,
Mobilitätsbedürfnisse individuell zu bedienen,
erfüllen kann", schreibt die Bundesregierung.
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