Berlin: (hib/BOB) Der Bundesrat will den
Zugang zum Anwaltsnotariat neu regeln. Dazu hat er einen
Gesetzentwurf (
16/4972) vorgelegt. Kernstück der
Neuregelung sei die Einführung einer notariellen
Zugangsprüfung. Sie solle alle für die notarielle
Tätigkeit relevanten Gebiete abdecken und sicherstellen, dass
die Bewerber zu einer praxisgerechten Umsetzung ihrer Kenntnisse
geeignet seien. Die Prüfung solle vor einem bei der
Bundesnotarkammer einzurichtenden Amt abgelegt werden. Auch die
Voraussetzungen der Bundesnotarordnung sollten geändert
werden. Der Bewerber müsse seine Tätigkeit als
Rechtsanwalt nachweisen. Bisher galt sein Zulassungsnachweis als
ausreichend. Ferner müsse er eine dreijährige
hauptberufliche Tätigkeit im Landgerichtsbezirk (statt bisher
im Amtsgerichtsbezirk), 15 Stunden jährlich die Teilnahme an
einer notarspezifischen Fortbildungsveranstaltungen und 160 Stunden
Praxisausbildung als Notar nachweisen. Die Regierung verweist auf
ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von April 2004, in dem das
Gericht eine individuelle Prüfung und Prognose der fachlichen
Eignung des einzelnen Bewerbers verlangt hatte. Die sieben
Bundesländer mit der Möglichkeit, ein Anwaltsnotariat
auszuüben, hatten bisher den Besuch des von den
Berufsorganisationen veranstalteten Grundkurses oder eine
vergleichbaren Vorbereitungsleistung genügen lassen. Bei
mehreren Bewerbern hatten sie sich neben dem Ergebnis des zweiten
Staatsexamens auf eine formalisierte Auswahl nach eher quantitativ
bestimmten Kriterien (wie die Zahl von Beurkunden und Fortbildung)
beschränkt. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine
stärkere und differenziertere Gewichtung notarspezifischer
Leistungen gegenüber dem Ergebnis der unter Umstand zum
Zeitpunkt der Bewerbung lange zurückliegenden juristischen
Staatsprüfung oder der Dauer der anwaltlichen
Berufstätigkeit gefordert. Die Bundesregierung teilt die
Auffassung der Länderkammer, dass der Zugang zum
Anwaltsnotariat neu geregelt werden müsse. Die fachliche
Qualität solle dabei sichergestellt werden. Eine notarielle
Fachprüfung sei geeignet, um dieses Ziel zu erreichen. Die
Regierung lege allerdings beim Zugang zum Notariat Wert auf
berufsbegleitende Vorbereitung während der
Anwaltstätigkeit. Ob die Prüfungsanforderungen nach dem
Gesetzentwurf des Bundesrates im Einzelnen die durch die
Berufsvorbereitung entstehenden Zusatzbelastungen der
Rechtsanwälte ausreichend Rechnung trügen, werde im Laufe
der parlamentarischen Beratungen zu prüfen sein.
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