Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung
unterstützt die Ziele des Euratom-Vertrages mit der
Maßgabe, dass gemäß der "gemeinsamen
Erklärung zur Anwendung des Euratom-Vertrages" die
Mitgliedsstaaten "die Entscheidung über die Erzeugung von
Energie entsprechend ihren eigenen politischen Ausrichtungen
treffen". Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (
16/4916) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
16/4653) hervor. Angesichts des hohen Niveaus
des "Euratom-Safeguardsregimes" sowie der Errungenschaften des
europäischen Strahlenschutzes für die Bevölkerung
und Arbeitskräfte könne der Euratom-Vertrag "mindestens
in diesen Teilbereichen" als sehr erfolgreich bezeichnet werden, so
die Regierung weiter. Laut den Bündnisgrünen ist der
Vertrag 1957 als Teil der so genannten Römischen Verträge
abgeschlossen worden. Damit hätten in vielen Ländern eine
Atomenergie-Euphorie und ein geringes Risikobewusstsein
gegenüber der Atomenergie geherrscht. Die Ziele des
Euratom-Vertrages seien nicht verwirklicht worden, so die Fraktion.
Dennoch sei er weiterhin in Kraft und binde selbst die Länder,
die wie Deutschland Atomenergie ablehnten.
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