Berlin: (hib/MPI) Die Rolle des Instituts
für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(IQWiG) nach der Gesundheitsreform beleuchtet die Fraktion
Bündnis90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (
16/4927). Sie verweist darauf, dass das
Institut, das bislang im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses
(G-BA) den medizinischen Nutzen von Arzneimitteln geprüft hat,
nunmehr auch deren Kosten bewerten soll. Die Abgeordneten wollen
unter anderem wissen, wie mit laufenden Bewertungsverfahren
umgegangen werden soll. Auch fragen sie, ob nach der
Gesetzesänderung eine Weiterentwicklung des Methodenpapiers
des IQWiG erforderlich ist. Der G-BA ist das oberste
Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte,
Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und
Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien
den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Das
IQWiG wurde im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung der
gesetzlichen Krankenversicherung 2004 mit Sitz in Köln
gegründet.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
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Siegfried F. Wolf