Berlin: (hib/VOM) Nach Auffassung der Bundesregierung verstößt die Vergabepraxis der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) nicht gegen vergaberechtliche Vorschriften der EU. Dies betont sie in ihrer Antwort ( 16/4976) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/4792). Die Liberalen hatten an ein Mahnschreiben der EU-Kommission an die Bundesregierung erinnert, in dem es um die Vergabe von Großaufträgen durch die GEZ geht. Nach Auskunft der Regierung beanstandet die EU-Kommission darin die Nichtausschreibung von Reinigungsdienstleistungen durch die GEZ. Auf der Basis einer Stellungnahme der Länder habe die Bundesregierung das Schreiben aus Brüssel beantwortet und dabei zum Ausdruck gebracht, dass die GEZ mangels eigener Rechtspersönlichkeit als öffentlicher Auftraggeber ausscheide. Daraufhin habe die Kommission Deutschland eine "mit Gründen versehene Stellungnahme" zugeleitet. Die Auftragsvergaben der GEZ wie auch der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unterlägen der Kontrolle der Landesrechnungshöfe, schreibt die Regierung. Zur Frage, ob bei den Auftragsvergaben der GEZ im Einzelfall gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen worden sei, lägen ihr keine Informationen vor. Es sei Sache der Landesrechnungshöfe, dies zu beanstanden und von der jeweiligen Landesregierung Maßnahmen zu fordern.
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