Berlin: (hib/SKE) Die Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz vom November vorigen Jahres stellt nach Ansicht der Bundesregierung keine Personengruppe pauschal wegen ihrer ethnischen Herkunft oder Staatsangehörigkeit unter den Verdacht, Terroristen zu sein. In ihrer Antwort ( 16/4503) auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/4317) schreibt die Regierung zudem, ihr sei kein Länderbeschluss bekannt, der Iraker oder Kurden generell benachteilige. In 453 Fällen hätten Antragsteller im Zeitraum vom 20. November bis 31. Dezember vergangenen Jahres eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. 3.629 Duldungen hätten die Behörden ausgesprochen. In 429 Fällen hätten sie Anträge abgelehnt. Insgesamt seien 27.894 Anträge für eine Aufenthaltserlaubnis gestellt worden.
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