Berlin: (hib/VOM) Der Entwurf von CDU/CSU
und SPD für ein Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (
16/4841) steht im Mittelpunkt einer
öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch,
dem 25. April. Ziel ist es, die Unternehmensbesteuerung in
Deutschland im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig zu
machen. Unter anderem soll der Körperschaftsteuersatz von 25
auf 15 Prozent gesenkt werden. Die ab 2009 geplante Einführung
einer Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ist nicht Gegenstand
dieser Anhörung. Das Thema soll separat in einer weiteren
öffentlichen Anhörung am 7. Mai behandelt werden. Neben
dem Koalitionsentwurf stehen auch Anträge der Linksfraktion,
die Unternehmen leistungsgerecht zu besteuern und die Einnahmen der
öffentlichen Hand zu stärken (
16/4857), sowie von Bündnis 90/Die
Grünen (
16/4855) auf der Tagesordnung. Geladen sind 69
Sachverständige, darunter neben Vertretern von Verbänden,
Gewerkschaften, Kirchen und Unternehmen auch die Professoren
Clemens Fuest, Harald Schaumburg, Karl-Georg Loritz, Lorenz Jarass,
Martin Junkernheinrich, Patrick Spohn, Rudolf Hickel, Stefan
Homburg, Wilhelm Haarmann, Wolfgang Kessler und Wolfgang
Schön. Die Anhörung beginnt um 10.30 Uhr im Sitzungssaal
der SPD-Fraktion, Saal 3 S 001 im Reichstagsgebäude. Sie soll
bis 17.30 Uhr dauern.
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