Berlin: (hib/BOB) Aus "operativen Gründen" nimmt die Bundesregierung grundsätzlich zu Fragen im Zusammenhang mit Verbotsverfahren keine Stellung. Dies teilt sie in einer Antwort ( 16/4919) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/4687) mit. Die Abgeordneten hatten sich nach einem möglichen Verbot von "Collegium Humanum e.V." und des "Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten" erkundigt. Beide Organisationen seien als rechtsextremistisch einzustufen. Veranstaltungen des "Collegium Humanum" hätten sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in Thüringen stattgefunden. Erkenntnisse über eine Tätigkeit im Ausland lägen nicht vor. Die Regierung ist im Übrigen der Meinung, eine steuerrechtliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit von verfassungswidrigen Körperschaften zu vermeiden, sei Teil der Strategie zur Bekämpfung extremistischer und terroristischer Organisationen. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf ihre Antwort ( 16/4675) auf eine Große Anfrage derselben Fraktion.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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