Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung plant nicht, den Anspruch auf Teilzeitarbeit auf die Betreuung von Angehörigen zu beschränken. In ihrer Antwort ( 16/4473) auf eine Große Anfrage der FDP ( 16/2151) verteidigt die Regierung die bisherige Gesetzeslage als Förderung der Chancengleichheit von Mann und Frau. Würde der Teilzeitanspruch an bestimmte Pflichten gekoppelt, könnte das dazu führen, dass Arbeitgeber vor allem Frauen seltener einstellen würden. Kleinere und mittelgroße Unternehmen seien schon jetzt ausreichend vor einer Überlastung geschützt.
Auch das Betriebsverfassungsgesetz will die Regierung nicht ändern. Die betriebliche Mitbestimmung sei ein "tragender Pfeiler unserer Wirtschafts- und Sozialordnung", heißt es in der Antwort. Die Kosten für einen Betriebsrat rechtfertigten sich durch die gute Zusammenarbeit im Unternehmen, die durch ihn entstehe.
Auf dem Prüfstand stehe dagegen die im Koalitionsvertrag vorgesehene Ausdehnung der Probezeit von sechs auf 24 Monate. Das Vorhaben werde sowohl von Arbeitgebern als auch von Gewerkschaften abgelehnt. Die Koalition prüfe zurzeit die Bedenken, so die Regierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf