Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung prüft derzeit die technischen Möglichkeiten und die rechtlichen Voraussetzungen so genannter Online-Durchsuchungen. Die Frage, wo nach ihrer Ansicht die Vorteile einer solchen Durchsuchung gegenüber einer Kontrolle in Anwesenheit des Besitzers mit einer eventuellen Beschlagnahme der entsprechenden Festplatte oder Disketten liege, lasse sich erst nach Abschluss dieser Prüfung beantworten. Das teilt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/4997) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/4795) mit. Gleiches gelte für die Frage, in welchen Gesetzen des Bundes eine Rechtsgrundlage für eine Online-Durchsuchung erforderlich sei. Im Bundeskriminalamt werde derzeit die technische Umsetzbarkeit einer solchen Maßnahme im Rahmen eines Entwicklungsprojektes geprüft. Dies sei noch nicht abgeschlossen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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