Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung schätzt, dass sich jährlich mindestens drei bis fünf Prozent der Arbeitslosengeld-II-Empfänger Leistungen erschleichen. In ihrer Antwort ( 16/5009) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/4825) schreibt die Regierung, zu diesen durch Datenabgleich aufgedeckten Fällen kämen weitere Fälle hinzu, die beispielsweise von den Außendiensten ermittelt würden. Dies sei derzeit aber nicht quantifizierbar. Eine genaue Angabe der Missbrauchsquote sei insgesamt nur grob abzuschätzen, da sich illegales Handeln seiner Natur gemäß der statistischen Erfassung entzöge.
Zugleich bezweifelt die Regierung die Ergebnisse einer Studie des Diakonischen Werkes, wonach die Missbrauchsquote beim Arbeitslosengeld II bei nur 2,7 Prozent liege. Die bis zum 12. April 2006 ermittelten 60.000 Missbrauchsfälle stellten lediglich ein frühes Zwischenergebnis dar. "Die Expertise gibt keinen Anlass zur Richtigstellung von Zahlen", betont die Regierung. Die Linke hatte daran erinnert, dass der frühere Bundesarbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) eine Missbrauchsquote von 15 bis 20 Prozent vermutet hatte.
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