Berlin: (hib/BOB) Es liegen "glaubwürdige Hinweise" vor, dass alle Sicherheitsdienste im Sudan an Menschenrechtsverletzungen in Darfur beteiligt sind. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/5007) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/4790) fest. Spezifische Erkenntnisse würden durch den Sanktionsausschuss der Vereinten Nationen (UN) und den Internationalen Strafgerichtshof zusammengetragen, deren Arbeit Deutschland unterstütze. Weiter führt die Regierung aus, die Arbeitsbedingungen der internationalen und auch der deutschen Hilfsorganisationen in Darfur seien auf Grund der Sicherheitslage und der von der sudanesischen Regierung auferlegten bürokratischen Vorgaben "äußerst schwierig". Die Bundesregierung dränge als EU-Ratspräsidentin gegenüber Khartum darauf, die Sicherheit des Personals der humanitären Organisationen zu gewährleisten und deren Arbeit zu erleichtern.
Wie die Regierung weiter ausführt, halten sich im Tschad nach Schätzungen der UN etwa 240.000 sudanesische Flüchtlinge auf. Sie würden in zwölf Flüchtlingslagern entlang der tschadisch-sudanesischen Grenze von Hilfsorganisationen mit Nahrungsmitteln und Haushaltsgegenständen versorgt und erhielten medizinische Hilfe. Darüber hinaus würden einige Tausend Flüchtlinge in Dörfern entlang der Grenze aufgenommen. Das Fehlen ausreichender natürlicher Ressourcen im Grenzgebiet führe häufig zu Spannungen zwischen Flüchtlingen und lokaler Bevölkerung.
In der Zentralafrikanischen Republik hielten sich noch etwa 14.000 sudanesische Flüchtlinge "unter prekären Bedingung" auf, berichtet die Regierung weiter. Diese seien überwiegend während des Bürgerkrieges aus dem Südsudan geflohen. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, António Guterres, habe nach dem Inkrafttreten des Nord-Süd-Friedensabkommens eine Wiedereingliederung begonnen, die jedoch insbesondere angesichts der fehlenden Infrastruktur auf sudanesischer Seite nur langsam vorankomme.
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