Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass in der EU die Sicherheit für den Anbau und den Import zugelassenen transgener (genveränderter) Sorten gewährleistet ist. Dies unterstreicht sie in ihrer Antwort ( 16/5011) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/4889). Es lägen ihr keine Erfahrungen aus dem Anbau zugelassener transgener Sorten sowie aus der Nutzung importierter Produkte von transgenen Pflanzen vor, die eine Änderung des Zulassungsverfahrens für diese Sorten erforderlich machten.
Zur Frage, ob bei der Züchtung transgener Pflanzen auf Zellkulturen verzichtet werden sollte, verweist die Regierung auf die in der wissenschaftlichen Fachdiskussion überwiegende Meinung, dass davon keine Vorteile für die Lebensmittel- und Umweltsicherheit zu erwarten wären. Auch in der konventionellen Pflanzenzüchtung seien Zellkulturen weit verbreitet. Ihre Anwendung habe nach heutigen Kenntnissen bislang nicht zu zugelassenen Sorten mit unerwünschten Sicherheitseigenschaften geführt. Unter den in den Verkehr gebrachten Sorten seien bislang keine wissenschaftlich gesicherten Unterschiede in der Ernähungs- oder Umweltsicherheit aufgetreten, die auf die Verwendung von Zellkulturen im Züchtungsprozess zurückzuführen wären. Sorten, die unter Verwendung von Zellkulturen gezüchtet worden sind, seien also grundsätzlich nicht weniger sicher als andere.
Ein von der Fraktion angesprochenes Gutachten zu den epigenetischen Effekten bei transgenen Pflanzen ist nach Regierungsangaben im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz an das Öko-Institut vergeben worden, weil dieses über einschlägige Erfahrungen in der Sicherheits- und Technikfolgenforschung sowie der Umweltrisikobewertung verfüge. Das Gutachten erhalte eine ausführliche Übersicht über alle dokumentierten epigenetischen Effekte bei transgenen Pflanzen.
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