Berlin: (hib/BOB) Eine systematische Verfolgung von Baha'i - etwa Verhaftungen oder Beschlagnahmungen - ist in Ägypten nicht festzustellen und wird auch nicht von den Baha'i selbst behauptet. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/5008) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/4815) fest. Die Angehörigen der Baha'i würden insofern nicht wegen ihrer Zugehörigkeit zum Baha'ismus diskriminiert. Allerdings würden all diejenigen, die nicht zum Islam, Christen- oder Judentum gehören, bei der Beantragung von Personenstandsdokumenten diskriminiert.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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