Berlin: (hib/MPI) Im vergangenen Jahr sind 114 Asylbewerberinnen aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt worden. Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge seien es ein Jahr zuvor 56 Frauen gewesen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/4831) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/4643). Weiter heißt es, es könne nicht gesagt werden, wie viele Frauen beim Stellen eines Asylantrages Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung oder die Gefahr einer rituellen Tötung als Verfolgungsgrund angegeben haben. "Die bei der Asylbeantragung vorgetragenen Verfolgungsgründe werden statistisch nicht erfasst", erläutert die Regierung.
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