Berlin: (hib/SKE) Nach Ansicht der Bundesregierung sind die Kompetenzen beim Heimrecht zwischen Bund und Ländern klar verteilt. In ihrer Antwort ( 16/4847) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/4654) schreibt sie, dass nach der Föderalismusreform nur noch der Heimvertrag zwischen Träger und Bewohner unter Bundesrecht falle. Die Auswahl der Träger, Bau und Betrieb der Heime sowie andere öffentlich-rechtliche Aufgaben stehen den Ländern zu, heißt es in der Antwort. Sieben Länder hätten in einer Arbeitsgruppe erste Leitgedanken für eigene Regelungen formuliert. Das bayrische Kabinett habe zudem Eckpunkte eines neuen bayrischen Heimgesetzes beschlossen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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