Berlin: (hib/BOB) In einer
öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am kommenden
Montag, den 23. April, steht die Änderung des Passgesetzes
für die neuen biometrischen Ausweise auf der Tagesordnung.
Gegenstand der Beratungen ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung
(
16/4138), der vorsieht, dass Pässe und
Reisedokumente künftig neben Fotos auch Fingerabdrücke
enthalten sollen. Zur Begründung heißt es, der Rat der
Europäischen Union habe "die Aufnahme des Gesichtsbildes sowie
von Fingerabdrücken in elektronischer Form" im Dezember 2004
verbindlich festgeschrieben. Da die EG-Verordnung eine
elektronische Speicherung dieser so genannten biometrischen Daten
vorsehe, strebe der Gesetzentwurf auch ein "durchgängig
elektronisches Verfahren der Passbeantragung" an. Neben dem
Gesetzentwurf sind auch zwei Anträge der FDP (
16/3046,
16/854), ein Antrag der Grünen (
16/4159) und ein Bericht aus der vergangenen
Legislaturperiode des Büros für
Technikfolgenabschätzung, der sich mit der Biometrie und den
Ausweisdokumenten befasst, Gegenstand des Hearings. Zu der
Anhörung sind eingeladen: Professor Christoph Busch vom
Fraunhofer Institut für Graphische Datenverarbeitung aus
Darmstadt; Lukas Grunwald von der DN-Systems Enterprise Internet
Solutions GmbH aus Hildesheim; Sönke Hilbrans von der
Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. aus Berlin;
Professor Andreas Pfitzmann von der Technischen Universität
Dresden; Peter Schaar, der Bundesdatenschutzbeauftragte; Gerhard
Schabhüser, Abteilungsleiter Kryptographie BSI aus Bonn und
Jörg Ziercke, der Präsident des Bundeskriminalamtes aus
Wiesbaden. Der Anhörung beginnt um 14 Uhr im
Paul-Löbe-Haus, Raum 2 300, und wird bis ungefähr 17 Uhr
dauern.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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