Berlin: (hib/BOB/VOM) Bei der Telefon- und
auch Postüberwachung von Wohnungen muss der "Kernbereich der
privaten Lebensgestaltung" geschützt werden. Diese Forderung
des Bundesverfassungsgerichts aus einer Entscheidung vom 27. Juli
2005 hat die Bundesregierung nun aufgegriffen und einen
Gesetzentwurf zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes und
anderer Gesetze (
16/4663) vorgelegt. Dieser Entwurf ist
Gegenstand einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 25.
April. Das Zollfahndungsdienstgesetz ermöglicht laut Regierung
dem Zollkriminalamt und den Zollfahndungsämtern den Einsatz
technischer Mittel innerhalb von Wohnungen zur "Eigensicherung",
also zum Selbstschutz. Dies bedeute, dass die Ermittler des
Zollkriminalamtes, die beispielsweise zur Aufdeckung von
Schwarzarbeit Wohnungen abhören, dieses Material nur verwenden
dürfen, um Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit
abzuwehren. Geht es dabei um den "Kernbereich privater
Lebensgestaltung, müsse die Ermittlung abgebrochen werden,
sobald dies ohne Gefährdung der eingesetzten Personen
möglich ist. Aufzeichnungen über Vorgänge des
Kernbereichs privater Lebensgestaltung müssen dem Entwurf
zufolge sofort gelöscht werden. Zu der Anhörung sind
eingeladen Professor Hans-Jörg Albrecht, Direktor am
Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales
Strafrecht aus Freiburg; Dieter Anders, Generalstaatsanwalt aus
Frankfurt/Main; Jürgen-Peter Graf, Richter am
Bundesgerichtshof aus Karlsruhe; Professor Hans-Heiner Kühne
von der Universität Trier (Lehrstuhl für Deutsche,
Europäisches und Internationales Strafrecht und
Strafprozessrecht, Kriminologie; Professor Martin Kutscha von der
Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege aus Berlin;
Stephan Morweiser, Staatsanwalt bei der
Generalbundesstaatsanwaltschaft aus Karlruhe; Rechtsanwalt Fredrik
Roggan, Stellvertretender Bundesvorsitzender der Humanistischen
Union aus Berlin, und Paul Wamers, Vizepräsident des
Zollkriminalamts aus Köln. Die Anhörung beginnt um 14 Uhr
im Raum 4.300 des Paul-Löbe-Hauses.
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