Berlin: (hib/WOL) Der Bundesregierung
liegen statistische Kenntnisse über die Zahl der
Nichtschwimmer in Deutschland nicht vor. Dies erklärt sie in
ihrer Antwort (
16/5021) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
16/4892). Verwiesen wird auf eine
repräsentative Befragung von Personen ab 14 Jahren durch die
Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) im Jahr 2004. Danach
können 92,9 Prozent der 14- bis 29-Jährigen schwimmen,
ebenso 87,8 Prozent der 30- bis 39-Jährigen, 69,8 Prozent der
40- bis 49-Jährigen, 52,6 Prozent der 50- bis 59-Jährigen
und 44 Prozent der über 60-Jährigen. Todesfälle
durch Ertrinken oder Untergehen gab es laut Statistischem Bundesamt
im Jahr 1999 in 597 Fällen gegenüber 400 im Jahr 2005.
Dabei ertranken 1999 insgesamt 58 Kinder im Alter zwischen ein und
fünf Jahren, im Jahr 2005 waren es 27. Bei der Gruppe der
Fünf- bis Zehnjährigen gab es 35 Todesfälle durch
Ertrinken im Jahr 1999 gegenüber 17 im Jahr 2005, bei den
Zehn- bis Fünfzehnjährigen 12 Todesfälle im Jahr
1999 gegenüber acht im Jahr 2005. Ein ähnlicher
Abwärtstrend sei für die Altersgruppen von 15 bis 45
Jahren erkennbar gewesen, heißt es in der Antwort. Auch da
habe die Zahl der Todesfälle im Jahr 1999 durchschnittlich
doppelt so hoch wie 2005 gelegen. Erst bei den Altersgruppen von 65
bis 80 Jahre sei die Zahl der Todesfälle durch Ertrinken
weitgehend gleich geblieben. Zur Situation des Schwimmunterrichts
in Deutschland wird auf die Ergebnisse der Sprint-Studie des
Deutschen Sportbundes von 2005 verwiesen. Danach hat ein
"großes Manko an fehlenden Sportstätten bei 20 Prozent
aller Schulen" dazu beigetragen, dass das Stundensoll des
Schwimmunterrichts nicht erfüllt werden kann. Auch die
Schließung vieler öffentlicher Bäder oder ihre
Umnutzung als für das Schwimmen ungeeignete
"Spaßbäder" stellt laut Bundesregierung ein wachsendes
Problem da. Man setze sich zwar für Verbesserungen im
Schulsport ein, müsse aber auf die Zuständigkeit der
Länder und Kommunen verweisen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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