Berlin: (hib/VOM) Bundes- oder
landesrechtliche Regelungen für eine aktive
Gleichstellungspolitik und für die Lehrlingsausbildung
müssen sich an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
orientieren. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/5028) auf eine Kleine Anfrage von
Bündnis 90/Die Grünen (
16/4928), die als Nachfrage zu einer
früheren Antwort der Bundesregierung (
16/1712) verstanden wird. Öffentliche
Aufträge würden nach dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen an fachkundige, leistungsfähige
und zuverlässige Unternehmen vergeben. Andere oder
weitergehende Anforderungen an die Auftragnehmer dürften nur
gestellt werden, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetz
vorgesehen ist.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf