Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung
möchte die Rechte des geistigen Eigentums besser als bisher
schützen. Deshalb hat sie nun einen Gesetzentwurf (
16/5048) vorgelegt, der die Rechteinhaber beim
Kampf gegen Produktpiraterie stärken soll. Unter anderem sieht
der Entwurf eine Regelung für Abmahnungen nach
urheberrechtlichen Rechtsverletzungen vor. Daneben soll das
innerstaatliche Recht an die Grenzbeschlagnahmeverordnung sowie an
die Verordnung zum Schutz von geografischen Angaben und
Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
den europäischen Vorgaben angepasst werden. Der Bundesrat
betont in seiner Stellungnahme, dass der Schutz des geistigen
Eigentums nicht nur für die Förderung der Innovation und
der Kreativität von Bedeutung sei. Er sei Voraussetzung, um
Arbeitsplätze zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit zu
steigern. Illegale Kopien, Marken- und Produktpiraterie hätten
inzwischen international ein Ausmaß erreicht, das eine
"ernste Bedrohung" für die nationale Volkswirtschaft
darstelle. Nach Ansicht der Länderkammer erscheinen die
Vorschläge geeignet, um die Position der Rechteinhaber bei der
Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen zu stärken. In Bezug
auf einige Regelungen äußerte der Bundesrat jedoch die
Sorge, dass das Ziel der Richtlinien nicht erreicht und der Schutz
der Rechteinhaber nicht verbessert werde. Dies gelte für die
Einführung eines Richtervorbehalts bei dem Auskunftsanspruch
gegenüber Dritten (beispielsweise Internetprovider).
Problematisch sei in diesem Zusammenhang auch, dass der
Gesetzentwurf keine Aussage darüber treffe, inwieweit die
Regelungen mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf nationaler
und europäischer Ebene vereinbar sind, so der Bundesrat. Die
Bundesregierung betont ebenso wie die Länderkammer die
besondere Notwendigkeit, einen effektiven Schutz der Rechte des
geistigen Eigentums in unserer wissensbasierten Volkswirtschaft zu
garantieren. Allerdings ist sie der Ansicht, dass ein
Richtervorbehalt bei dem Auskunftsanspruch gegenüber Dritten
erforderlich sei. Auch die datenschutzrechtlichen Bedenken des
Bundesrates teilt sie nicht.
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