Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld soll überprüft
werden
Petitionsausschuss - 25.04.2007
Berlin: (hib/MIK) Für eine
Überprüfung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld hat sich
der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am
Mittwochvormittag einstimmig, die zugrunde liegende Eingabe den
Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben. Der
Petent fordert in seiner Eingabe, die Bezugsdauer von
Arbeitslosengeld soll nach der Dauer der Einzahlungen gestaffelt
werden. Es sei ungerecht, dass Arbeitnehmer, die über lange
Zeit hohe Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt
hätten, bereits nach zwölf Monaten lediglich
Arbeitslosengeld II erhielten. Bei der vom Ausschuss eingeleiteten
parlamentarischen Prüfung führte das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales aus, dass die Arbeitslosenversicherung
als Risikoversicherung konzipiert sei. Versichertes Risiko sei der
wegen Arbeitslosigkeit vorübergehend eintretende Ausfall des
Arbeitsentgelts. Finanziert werde das Arbeitslosengeld deshalb
nicht aus der Rücklage der Eigenbeträge, sondern aus den
Beträgen, die die Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber zahlten.
Entsprechend dem Prinzip einer Risikoversicherung verfüge der
Gesetzgeber über einen großen Gestaltungsspielraum bei
der Festlegung der Anspruchsdauer: So habe Mitte der achtziger
Jahre die Anspruchsdauer maximal zwölf Monate für alle
Altersgruppen betragen. Seitdem sei sie in mehreren Schritten bis
auf 32 Monate für Arbeitnehmer, die bei Eintritt der
Arbeitslosigkeit das 57. Lebensjahr vollendet haben,
verlängert worden. Seit dem vergangenen Jahr werde
Arbeitslosen, die einen Anspruch erworben und das 55. Lebensjahr
vollendet hätten, für maximal 18 Monate Arbeitslosengeld
gezahlt. Arbeitslose unter 55 Jahren, die einen Anspruch erworben
haben, erhielten maximal zwölf Monate Arbeitslosengeld. Aus
Sicht des Petitionsausschusses kann eine längere Zahlung von
der Arbeitslosenversicherung nicht geleistet werden, obwohl dies
von vielen Betroffenen als persönliche Härte empfunden
werde. Die Beschränkung der Dauer des
Arbeitslosengeldanspruchs sei notwendig, um die Beitragsbelastung
der beschäftigten Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber angemessen
zu begrenzen. Die Beschränkung diene der Sicherung vorhandener
und der Schaffung neuer Arbeitsplätze. Da jedoch diese
Thematik zurzeit intensiv diskutiert werde, erscheine die
vorliegende Petition geeignet, in die Überlegungen der
politischen Gremien, die über eventuelle Änderungen der
geltenden Regelungen zu entscheiden haben, einbezogen zu
werden.
Herausgeber
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