Berlin: (hib/HIL) Ohne Gegenstimmen hat
der Verkehrsausschuss am Mittwochmittag den Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes (
16/4691) in der durch einen
Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen geänderten
Fassung angenommen. CDU/CSU, SPD und Grünen stimmten für
Gesetzentwurf und Änderungsantrag, FDP und Linksfraktion
enthielten sich. Mit dem Gesetz werden Ruhe- und Maximallenkzeiten
für Lkw- und Busfahrer an EU-Bestimmungen angepasst. Nach
Aussage der zustimmenden Fraktionen sind in dem Entwurf die
erforderlichen Anpassungen des deutschen Rechts und die
Voraussetzungen für die Änderungen der
Fahrpersonalverordnung und der Kontrollrichtlinienverordnung
enthalten. Der vorliegende Entwurf in der geänderten Fassung
könne als Eins-zu-eins-Umsetzung der europarechtlichen
Vorgaben bezeichnet werden, hieß es von der FDP. Allerdings,
so die Liberalen in Richtung der Bundesregierung und der
Regierungsparteien, hätte man sich im Zuge der Anpassung
grundsätzlich fragen können, ob die gesetzlichen
Regelungen heute überhaupt noch zeitgemäß sind. Die
Grünen zogen einen eigenen Änderungsantrag, in dem ein
unbürokratischerer Umgang bei der Vernichtung von Schaubildern
nach Ablauf eines Jahres gefordert wurde, zurück. Die
Forderung sei mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen
abgedeckt. In dem Gesetzentwurf wird unter anderem die
vorgeschriebene Mindestruhezeit von Lkw-Fahrern von derzeit acht
auf neun Stunden erhöht. Außerdem wird 14-tägig
eine Ruhezeit von mindestens 45 Stunden am Stück
vorgeschrieben. Die höchstzulässige Lenkzeit pro
Kalenderwoche wird mit dem Gesetz auf 56 Stunden begrenzt, die
höchstzulässige Lenkzeit pro Doppelwoche darf 90 Stunden
nicht überschreiten.
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