Berlin: (hib/MPI) Die FDP-Fraktion ist
gegen ein umfassendes gesetzliches Rauchverbot. In einem Antrag (
16/5118) setzt sie sich stattdessen für
einen "Nichtraucherschutz mit Augenmaß" ein. Darin
heißt es, Priorität müssten Prävention und
Aufklärung haben, so sollten insbesondere Kinder und
Jugendliche noch besser erreicht werden. Für
"unumgänglich" halten die Liberalen Nichtraucherschutz dort,
wo es "keine zumutbaren Ausweichmöglichkeiten" gibt, "eine
besonders hohe Gefährdung vorliegt oder der Staat eine
besondere Verantwortung trägt, also in öffentlichen
Gebäuden". Dabei sei aber "der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit zu beachten". Aus Sicht der
Abgeordneten soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen,
dass beim möglichen Erlass von Rauchverboten Ausnahmen
vorgesehen werden. Als Beispiele werden in dem Antrag der
Justizvollzug und Pflegeheime genannt. Für die Gastronomie
schlägt die FDP eine Kennzeichnungspflicht vor, die deutlich
macht, ob in einer Lokalität geraucht werden darf oder nicht,
und ob sie mit Raucherräumen ausgestattet ist.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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