Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung beantwortet keine Fragen im Zusammenhang mit Murat Kurnaz, mit denen sich bereits der Untersuchungsausschuss beschäftigt, der zu "Vorgängen im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus" eingerichtet wurde. Das teilt sie in ihrer Antwort ( 16/5089) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mit ( 16/4989). Damit werden weder Fragen nach der Tätigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes im Zusammenhang mit Murat Kurnaz beantwortet, noch gibt die Regierung Auskünfte zu Vermerken des Innenministeriums und der Einschätzung deutscher Behörden darüber, ob Kurnaz ein "Sicherheitsrisiko" war.
Die Frage, ob die Regierung die Einschätzung teilt, dass durch die Entsendung einer Befrager-Delegation nach Guantanamo und infolge anfänglicher Gespräche über eine mögliche Freilassung von Kurnaz der Bundesregierung eine "Garantenpflicht" für Murat Kurnaz erwachsen ist, wird verneint. Auf die Frage, ob bei entsprechendem Antrag die Voraussetzungen für eine Einbürgerung von Kurnaz gegeben sind, verweist die Regierung darauf, dass die Ausführung des Staatsangehörigkeitsgesetzes und damit Einbürgerungen in die Zuständigkeit der Länder falle. Die Regierung habe "kein Weisungsrecht" und nehme zu hypothetischen Fragen keine Stellung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf