Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll
sich in Brüssel dafür einsetzen, dass es nicht zu einem
europaweiten "virtuellen Zertifikatshandel" zur Förderung der
erneuerbaren Energien auf der Ebene der Unternehmen kommt. Dies sei
ein untaugliches und den Ausbau der erneuerbaren Energien
gefährdendes Instrument, heißt es in einem Antrag der
Koalitionsfraktionen (
16/8047), der am heutigen Donnerstag im
Bundestag beraten wird. Die Abgeordneten unterstützen die
EU-Kommission in der Absicht, mit einer einheitlichen Richtlinie
den Ausbau der erneuerbaren Energien in den Sektoren
Elektrizität, Wärme/Kälte und Kraftstoffe bis 2020
auf mindestens 20 Prozent zu steigern. Ein europaweiter
Zertifikatshandel zwischen Unternehmen sei jedoch kein geeignetes
Instrument, um zusätzliche Flexibilität für die
Erreichung der Ziele zu schaffen. Die Harmonisierung der
Förderinstrumente für erneuerbare Energien auf ein
solches System würde nicht nur massiv das deutsche
Erneuerbare-Energien-Gesetz und vergleichbare Regelungen in anderen
EU-Staaten gefährden, betonen die Koalitionsfraktionen.
Vielmehr wäre auch der erfolgreiche Ausbau der erneuerbaren
Energien in Deutschland selbst bedroht und "in letzter Konsequenz"
auch das 20-Prozent-Ziel auf EU-Ebene in Frage gestellt. Die
Fraktionen befürchten darüber hinaus, dass ein solches
System sehr hohe Kosten verursachen würde, welche die
Stromkunden zu tragen hätten, ohne dass diesen Kosten ein
zusätzlicher Nutzen für den Klimaschutz
gegenüberstünde. Aus ihrer Sicht hat sich das deutsche
System der Einspeisungsvergütung im Vergleich zu anderen
Fördermodellen bewährt. Deutschland habe den Anteil der
erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung in den letzten zehn
Jahren um knapp zehn Prozent auf 14 Prozent erhöhen
können. In Ländern mit anderen Fördersystemen wie
Großbritannien und Italien werde Windstrom mit deutlich
höheren Beträgen gefördert und es finde dort ein
weitaus geringerer Ausbau statt. Die Entscheidungsfreiheit der
Mitgliedstaaten über geeignete Förderinstrumente zur
Erreichung des Ziels solle daher nicht eingeschränkt werden,
heißt es in dem Antrag.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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