Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung will das Wehrrecht an die aktuellen Anforderungen an die Bundeswehr und die damit verbundene Transformation der Streitkräfte anpassen. Über den entsprechenden Entwurf eines Wehrrechtsänderungsgesetzes 2007 ( 16/7955) hat der Bundestag am heutigen Donnerstag ohne Aussprache in Erster Lesung beraten. Betroffen von den geplanten Gesetzesänderungen sind das Wehrpflicht- und das Soldatengesetz, die Wehrbeschwerde- und die Wehrdisziplinarordnung sowie das Rechtsanwaltsvergütungs-, das Arbeitsplatzschutz-, das Unterhaltssicherungs-, das Soldatenversorgungs-, das Eignungsübungs- und das Zivildienstgesetz.
Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz soll unter anderem der Einsatz von Reservisten vereinfacht werden. In Zukunft sollen sie auf freiwilliger Basis auch zu vorbereitenden Übungen einberufen und im Fall einer Katastrophe unverzüglich eingesetzt werden können. Dies soll auch bei humanitären Einsätzen der Bundeswehr im Ausland gelten. Das nach Ansicht der Bundesregierung "umständliche und zeitaufwändige" Verfahren der Unabkömmlichkeitsstellung soll in Friedenszeiten durch einen neuen Zurückstellungstatbestand ersetzt werden. Das Verfahren der Unabkömmlichkeitsstellung soll auf den Spannungs- und den Verteidigungsfall beschränkt werden.
Mit den weiteren anvisierten Gesetzesänderungen soll der Rechtsschutz für Bundeswehrsoldaten - zum Beispiel in Beschwerdeverfahren - gestärkt werden. Zudem sollen in Deutschland beschäftigte ausländische "Wanderarbeitnehmer" aus den Vertragsstaaten der Europäischen Sozialcharta im Zusammenhang mit Einberufungen zum Militärdienst in ihrem Heimatland in das Arbeitsplatzschutzgesetz einbezogen werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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