Berlin: (hib/BOB) Vor schwerstkriminellen Jugendlichen muss die Gesellschaft geschützt werden, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/7991) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/7832). Zugleich unterstreicht sie, die Notwendigkeit, "engagiert" präventiv tätig zu
werden. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart worden, dass im Jugendstrafrecht die nachträgliche Sicherungsverwahrung eingeführt werden soll. Dies sei inzwischen auf dem parlamentarischen Weg ( 16/6562). Weiteren Änderungsbedarf sieht die Regierung bisher nicht.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf