Berlin: (hib/VOM) Bis zu 65.000 Hektar
ostdeutscher Flächen sollen für den Naturschutz zur
Verfügung gestellt werden können. Dies sieht eine
Änderung des Ausgleichsleistungsgesetzes vor, die im Entwurf
der Bundesregierung für ein
Flächenerwerbsänderungsgesetz (
16/8152) enthalten ist. Hintergrund ist die
Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD, dass
gesamtstaatlich repräsentative Naturschutzflächen des
Bundes unentgeltlich an eine Bundesstiftung oder an die Länder
zu übertragen sind. Die Art der Übertragung soll vom
jeweiligen Empfänger abhängen. Den privatrechtlichen
Umweltstiftungen einschließlich der Deutschen Bundesstiftung
Umwelt, den Naturschutzverbänden und den Trägern von
Naturschutz-Großprojekten des Bundes sollen die Flächen
durch notarielle Verträge übertragen werden. Bei der
Flächenübertragung an die neuen Länder und an
öffentlich-rechtliche Stiftungen soll das Instrument der
Vermögenszuordnung genutzt werden. Die Bundesregierung
erwartet durch die Flächenübertragung Ausfälle an
Erlösen in Höhe von etwa 70 Millionen Euro. Vorgesehen
ist ferner, dass nach dem Ablauf langfristiger Pachtverträge
in der ostdeutschen Landwirtschaft erneut Pachtverträge bis zu
einer Dauer von neun Jahren abgeschlossen werden können. Zudem
soll die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) bis Ende
2009 möglichst viele landwirtschaftliche Flächen
privatisieren. Damit viele Pächter nicht erst zum Ablauf des
Pachtvertrages zum Kauf bereit sind, soll die BVVG nun
verstärkt Fristen setzen. Die Bundesregierung räumt ihr
in dem Gesetzentwurf das Recht ein, Fristen zur Vorlage der
erforderlichen Unterlagen und zur Annahme eines Vertragsangebots zu
setzen. Bei "fruchtlosem und vom Berechtigten verschuldeten
Fristablauf" soll die BVVG den Erwerbsantrag ablehnen können.
Nach Auffassung der Bundesregierung stellt dies keine
Benachteiligung des einzelnen Pächters dar, weil dieser den
Kaufantrag bereits gestellt habe und den Abschluss des Vertrages
nicht wegen fehlender Mitwirkung und nach seinem Belieben
hinauszögern dürfe. Schließlich ist auch geplant,
die bestehenden Auflagen für den Flächenerwerb zu
lockern. So soll die Pflicht, ab Abschluss des Kaufvertrages 20
Jahre lang ortsansässig zu bleiben, auf 15 Jahre verkürzt
werden. Ebenso soll die Dauer der Ortsansässigkeit seit
Abschluss des langfristigen Pachtvertrages auf die Fristen nach
Abschluss des Kaufvertrages angerechnet werden können. Eine
weitere Lockerung soll darin bestehen, dass sich der Käufer
generell von den Bindungen und dem Weiterverkaufsverbot lösen
kann. Innerhalb der ersten fünf Jahre nach Abschluss des
Kaufvertrages soll eine Ablösung nur dann möglich sein,
wenn der Käufer den Mehrerlös abführt. Damit soll
abgesichert werden, dass der Käufer keine Subventionsvorteile
genießt, wenn er sich innerhalb der ersten fünf Jahre
vom Vertrag löst. Damit will die Regierung den Erwerb zu
Spekulationszwecken ausschließen. Die Möglichkeit, Wald
billiger zu erwerben, soll auf Alteigentümer beschränkt
werden. Dazu betont der Bundesrat betont in seiner Stellungnahme
unter anderem, dies die bisher erwerbsberechtigten Forstbetriebe.
Eine solche "Ungleichbehandlung" sei wettbewerbsrechtlich
bedenklich und forstpolitisch nicht zu vermitteln. Daher sollten
alle bisher Erwerbsberechtigten gleichgestellt werden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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