Berlin: (hib/AS) Die zukünftige
Verwendung von Biokraftstoffen steht im Mittelpunkt der Novelle des
Bundesimmissionsschutzgesetzes (
16/8150), das am Donnerstag im Bundestag in
erster Lesung beraten wird. Das von der Bundesregierung
eingebrachte Achte Gesetz zur Änderung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes (8. BImSchG) sieht vor, den Ausbau
der Biokraftstoffe ab 2015 stärker auf die Minderung von
Treibhausgasemissionen auszurichten. Das bedeutet, dass in Zukunft
bei der Biokraftstoffquote stärker berücksichtigt werden
soll, welche Treibhausgasemissionen bei Herstellung und Verwendung
entstehen. Dafür ist eine Änderung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes notwendig. Weitere Details sollen
durch eine Verordnung geregelt werden. Gleichzeitig wird mit dem
Gesetz die Richtlinie 2003/30/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen
oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor umgesetzt.
Der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme vom 15. Februar ab, ab
dem Jahr 2015 die so genannte Biokraftstoffquote durch eine Quote
für den Netto-Klimaschutzbetrag der in Verkehr gebrachten
Kraftstoffe zu ersetzen. Der Entwurf sieht vor, die Quote von
fünf Prozent bis zum Jahr 2020 stufenweise auf zehn Prozent zu
erhöhen. Die Länderkammer lehnt eine Festlegung zum
jetzigen Zeitpunkt ab, da europaweit noch keine ausreichenden
Abstimmungen zu Kraftstoffnormen, Nachhaltigkeitsanforderungen
für Biokraftstoffe und die Festsetzung von Biokraftstoffzielen
erreicht seien, heißt es in der Stellungnahme. Der Bundesrat
warnt dabei vor "nationalen Alleingängen" und den Gefahren
eines weiter zunehmenden "Tanktourismus" durch erhebliche
Preisunterschiede bei Benzin und Diesel in den einzelnen
Mitgliedstaaten. Der Bundesrat spricht sich außerdem dagegen
aus, dass die Bundesregierung nach dem Entwurf ohne seine
Zustimmung durch Verordnung regeln kann, welchen
Nachhaltigkeitskriterien Biomasse genügen und welches
Treibhausgas-Verminderungspotenzial sie aufweisen muss, um
Kraftstoff beigemischt werden zu können.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
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