Berlin: (hib/HAU) Taxiunternehmer müssen in eigener Verantwortung sicherstellen, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und sie sich bei grenzüberschreitenden Fahrten nicht der Beihilfe zur unerlaubten Einreise strafbar machen. Dazu sollten sie sich über die jeweilige Rechtslage im Einreiseland informieren. Das schreibt die Bundesregierung in ihren Antworten ( 16/8021, 16/8120) auf Kleine Anfragen der FDP-Fraktion ( 16/7897) und der Linksfraktion ( 16/7947) zu den Umständen der Verhaftung deutscher Taxifahrer in Dänemark wegen des Verdachtes der Beihilfe zur unerlaubten Einreise. Für die Bundesregierung ergibt sich aus der Situation kein weitergehender gesetzlicher Handlungsbedarf, wie etwa Taxifahrer zu verpflichten, sich vor grenzüberschreitenden Fahrten die Ausweispapiere der Fahrgäste zeigen zu lassen, heißt es in den Antworten. Allerdings könnten sich Taxiunternehmer die Regelungen von Fluggesellschaften zueigen machen, die sich die erforderlichen Dokumente vor Abflug zeigen lassen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf