Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Bedarf für ein Informationsgesetzbuch. Das geht aus der Antwort ( 16/8004) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/7876) hervor. Die bestehenden Regelungen, insbesondere im Informationsfreiheitsgesetz, im Umweltinformationsgesetz und in den Verwaltungs- verfahrensgesetzen reichten aus, so die Regierung. Das seit 2006 geltende Informationsfreiheitsgesetz regelt den Anspruch der Bürger auf Auskunftsrechte und Akteneinsicht bei Bundesministerien, Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Aus Sicht der Grünen habe es die Bundesregierung jedoch versäumt, die Bürger mit dem neuen Recht vertraut zu machen. Auch der Beitrag der Verwaltung zu mehr Transparenz lasse zu wünschen übrig. Unter anderem aus diesen Gründen fordere die Wissenschaft seit langem ein Informationsgesetzbuch, das umfassende Regelungen für das gesamte Informationsrecht beinhaltet und so eine bessere Systematik und Übersichtlichkeit der Regelungen gewährleisten soll, hatten die Grünen in ihrer Anfrage geschrieben.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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