Berlin: (hib/MPI) Mit der neuen
Arbeitslosengeld-II-Verordnung ist aus Sicht der Bundesregierung
einem Votum des Petitionsausschusses zur Vollverpflegung im
Krankenhaus weitgehend entsprochen worden. In ihrer Antwort (
16/8036) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/7922) schreibt die Regierung, nach der
bisherigen Regelung wäre bei Beziehern des Arbeitslosengeldes
II (Alg II) "sogar ein höherer Wert als der in der
Regelleistung enthaltene Anteil für Ernährung zu
berücksichtigen gewesen". In der neuen Verordnung wird
Vollverpflegung etwa bei einem Krankenhausaufenthalt pauschal mit
35 Prozent auf die monatliche Regelleistung angerechnet. Die
Regierung betont, dabei handele es sich um die
Berücksichtigung von Einkommen. "Die Regelleistung wird nicht
abgesenkt, sondern Einnahmen in Geldeswert als Einkommen
berücksichtigt", heißt es. Auf die Frage der
Linksfraktion, ob das Begrüßungsgeld für
Neugeborene, das in einigen Kommunen gezahlt wird, ebenfalls unter
diese Regelung fällt, verweist die Regierung auf die Antwort
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf die
schriftliche Frage der Linksparlamentarierin Dagmar Enkelmann (
16/7639). Darin heißt es, ein von einer
Gemeinde für Neugeborene gezahltes Begrüßungsgeld
sollte nicht als Einkommen auf die Regelleistungen und die
Leistungen für Unterkunft und Heizung im Rahmen des Alg II
angerechnet werden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
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Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
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