Berlin: (hib/HAU) Von den 133
Maßnahmen, die im Aktionsplan II der Bundesregierung zur
Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen in zehn Kapiteln
gebündelt sind, dienen 11 Maßnahmen konkret der
Prävention und Bekämpfung von Zwangsverheiratungen. Das
schreibt die Bundesregierung in der Antwort (
16/8121) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/5501). So unterstütze das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) ein Modellprojekt zum Ausbau eines
Online-Beratungsangebotes für von Zwangsverheiratung
betroffene junge Migrantinnen. Durch die Förderung
öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen, auch in den
Communities und den Heimatländern, zur Aufklärung gegen
Zwangsverheiratungen, solle die auch im politischen Raum
benötigte wissenschaftliche Aufarbeitung des Themas verbessert
werden. Ebenfalls vorgesehen seien Frauenkurse, die
niedrigschwellige Sprachförderangebote als
integrationskursbegleitende Maßnahme, sowie Beratung zu
individuellen, lebenslagenorientierten Themen enthalten. Um den
besonderen Bedürfnissen der Opfer von Menschenhandel,
Zwangsverheiratung, häuslicher Gewalt und
geschlechterspezifischer Verfolgung besser Rechnung tragen zu
können, sollen auch Verwaltungsvorschriften zum
Aufenthaltsgesetz erarbeitet werden. Im Rahmen der im Nationalen
Integrationsplan enthaltenen Zielsetzung, Zwangsverheiratungen zu
verhindern, werde die Bundesregierung auch prüfen, ob und
gegebenenfalls wie Verbesserungen der
Rückkehrmöglichkeiten für heiratsverschleppte
ausländische Frauen und Mädchen realisiert werden
können, heißt es in der Antwort.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf