Berlin: (hib/HAU) Bei wiederholter Nennung eines Trägers, Vereins oder Verbandes im Verfassungsschutzbericht ist eine finanzielle Unterstützung durch den Bund nicht möglich. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort ( 16/8226) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/8007). Zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit, heißt es weiter, seien unter anderem die Richtlinien zum Kinder- und Jugendplan des Bundes maßgebend. Voraussetzung für die Förderung sei demnach, dass die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gegeben ist, so die Regierung. Die Linksfraktion hatte in ihrer Anfrage kritisiert, dass die Linksjugend nicht in den Ring Politischer Jugend (RPJ) aufgenommen worden sei und dadurch aus der Vergabe öffentlicher Gelder, die vom Gesetzgeber für die Förderung der Bildungsarbeit aller politischer Jugendverbände gleichermaßen vorgesehen seien, ausgeschlossen werde. Der RPJ, so heißt es in der Antwort, sei nicht Empfänger von Bundesmitteln und verteile keine Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes zur Förderung der Jugendverbandsarbeit. Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel liege ausschließlich beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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