Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung
hält es für sinnvoll, die EU-Dienstleistungsrichtlinie
möglichst einheitlich umzusetzen. Sie habe den Ländern
deshalb "koordinierende Unterstützung" angeboten, damit am
Ende ein "insgesamt stimmiges und funktionierendes System"
entstehen könne, heißt es in ihrer Antwort (
16/8293) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/8103). Ein wichtiges Ergebnis der
Koordinierung sei das von der Wirtschaftsministerkonferenz
einstimmig gebilligte "Anforderungsprofil für die
einheitlichen Ansprechpartner". Es enthalte Mindestanforderungen
zum Anwendungsbereich sowie zur Funktionsweise dieser
"einheitlichen Ansprechpartner". Die Entscheidung darüber
liege aber bei den Bundesländern. Das Potenzial der Richtlinie
solle genutzt werden, um "praktische Erleichterungen für die
Wirtschaft zu erreichen". Auch die Regierungschefs von Bund und
Ländern hätten betont, dass es notwendig sei, die
Dienstleistungsrichtlinie möglichst einheitlich umzusetzen.
Die Richtlinie muss bis Ende 2009 in deutsches Recht umgesetzt
werden. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die Einrichtung
"einheitlicher Ansprechpartner", bei denen die Unternehmen alle
Formalitäten und Verfahren erledigen können, die für
die Aufnahme und Ausübung ihrer Dienstleistungen von Bedeutung
sind.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf