Berlin: (hib/COL) Ob und wie Zuwendungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz als Einkommen in die Berechnung des Arbeitslosengeld II einbezogen werden, möchte die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage ( 16/8343) wissen. Darüber hinaus interessiert sie die Haltung der Bundesregierung zur Zweckbestimmung der Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dies schließe die Frage ein, wie die Höhe der Pauschale für Ausbildungskosten begründet wird. Die Bundesregierung soll außerdem über das schulische Berufsbildungsangebot von öffentlichen und privaten Trägern und die Erhebung von Schulgebühren in den Jahren 2004 bis 2006 informieren. Hintergrund der Kleinen Anfrage der Linken sei das Fehlen genauer Vorgaben des Gesetzgebers bei der Anrechnung des Schülerbafögs auf das Arbeitslosengeld II. Daher fragen sie, ob die Bundesregierung plane, Bafög-Leistungen von der Einkommensberechnung auszuschließen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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