Berlin: (hib/VOM) In den Jahren 2005 und 2006 haben Versicherungsunternehmen jeweils 35 Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz erstattet. Eine Überprüfung dieser Verdachtsanzeichen habe keine Anhaltspunkte ergeben, dass ihnen so genannte Riester-Verträge zugrunde lagen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/8339) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/8059) mit.
Nach Aussage der Regierung können auch Lebensversicherungen zu Geldwäschezwecken missbraucht werden. Ein besonderes Risiko bestehe vor allem bei hohen Bareinzahlungen oder Einmalzahlungen. Wenn Riester-Verträgen klassische oder fondsgebundene Lebensversicherungen zugrunde lägen, überstiegen die zu zahlenden Beiträge in den meisten Fällen die Schwellenwerte des Geldwäschegesetzes nicht, so die Regierung. Dies sei nur der Fall, wenn die Jahresprämien höher als 1.000 Euro sind oder wenn eine einmalige Prämie 2.500 Euro übersteigt. Die Regierung hält eine unterschiedliche Behandlung von Riester-Verträgen und anderen Lebensversicherungsverträgen nicht für angezeigt. Lebensversicherungen, die Riester-Verträgen zugrunde liegen, hätten regelmäßig ein niedriges Geldwäscherisiko, so die Regierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf