Berlin: (hib/MPI) Künftig sollen auch Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) und regionale Versicherungen pleite gehen können. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf ( 16/9559) vorgelegt, der eine bisherige Ungleichbehandlung von Kassenarten aufhebt und damit als wichtiger Schritt auf dem Weg zum geplanten Gesundheitsfonds gilt. Der Entwurf soll am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Nach den Plänen der Regierung fallen von Januar 2010 an alle gesetzlichen Krankenkassen in den Anwendungsbereich der Insolvenzordnung. Danach haften bei einer Pleite einer der 16 Ortskrankenkassen oder anderer Kassen unter Landesaufsicht nicht mehr die Bundesländer, sondern die Krankenkassen der jeweiligen Kassenart - etwa anderer AOK. Wenn diese damit überfordert sind, sollen notfalls alle Krankenkassen einspringen. Insolvenzfähig waren bislang nur Kassen unter Aufsicht des Bundes wie DAK, Barmer und Techniker Krankenkasse.
Versicherten, Ärzten und Kliniken sollen durch die Neuregelung keine Nachteile entstehen. Die Haftung der Bundesländer für Versorgungsansprüche und auf Insolvenzgeld der Kassenmitarbeiter entfällt laut Entwurf bereits zum geplanten Start des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009. In Deutschland gibt es neben den Ortskrankenkassen Ersatzkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen. Verbunden sind mit dem Gesetzentwurf auch Schutzmaßnahmen, die verhindern sollen, dass es überhaupt zu einer Kasseninsolvenz kommt. So sollen etwa die Ortskrankenkassen untereinander Verträge über Finanzhilfen abschließen können. Notfalls soll es auch finanzielle Hilfen aller im Spitzenverband Bund organisierten Kassen geben, um beispielsweise Fusionen klammer Kassen mit finanzstärkeren zu fördern.
Hintergrund des Gesetzentwurfs ist, dass Kassen wie die AOK keine Rückstellungen für Pensionsansprüche für insgesamt rund 10.000 Mitarbeiter gebildet haben. Sie sollen dafür nun 40 Jahre Zeit bekommen. Allein den Ortskrankenkassen fehlen rund acht Milliarden Euro. Bislang bestritten die betroffenen Kassen die Pensionsansprüche aus laufenden Verwaltungskosten. Unter den Bedingungen des Insolvenzrechts müssen diese aber in die Bilanz aufgenommen und abgedeckt werden. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Mit dem Gesundheitsfonds soll es künftig einen einheitlichen Krankenkassenbeitrag geben, der noch festgelegt werden muss. Die Kassen erhalten aus dem Fonds für ihre Versicherten Pauschalen sowie alters- und risikobezogene Zuschläge. Kassen, die damit nicht auskommen, müssen für ihre Versicherten Zusatzprämien erheben. Gut wirtschaftende Kassen können auf der anderen Seite geleistete Beiträge zurückzahlen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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