Berlin: (hib/MPI) Die Große Koalition unternimmt weitere Schritte zum fristgerechten Start des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009. In einer Sitzung des Gesundheitsausschusses am Freitagmorgen brachten die Fraktionen von Union und SPD insgesamt 46 Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG; 16/9559, 16/10070) in die Beratung ein. Dabei geht es unter anderem um Regelungen zum Aufbau einer Liquiditätsreserve und um die Umsetzung der Konvergenzklausel, die sicherstellen soll, dass kein Bundesland durch den Fonds und den neuen Finanzausgleich zwischen den Kassen pro Jahr mit mehr als 100 Millionen Euro zusätzlich belastet wird. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschloss der Ausschuss, die Änderungsanträge als Bestandteil der geplanten öffentlichen Anhörung zum GKV-OrgWG am kommenden Mittwoch hinzuzunehmen. Die Fraktionen von FDP und Die Linke stimmten dagegen, die Grünen enthielten sich. Vertreter aller Oppositionsfraktionen kritisierten die kurzfristige Einbringung der Änderungsanträge und die damit verbundene Abstimmung.
Nach dem Gesetzentwurf der Regierung sollen künftig auch Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) und regionale Versicherungen pleitegehen können. Er gilt als wichtiger Schritt zur Einführung des geplanten Gesundheitsfonds Anfang 2009, da die bisherige Ungleichbehandlung von Kassenarten aufgehoben werden soll. Nach diesen Plänen fallen von Januar 2010 an alle gesetzlichen Krankenkassen in den Anwendungsbereich der Insolvenzordnung. Danach haften bei einer Pleite einer der 16 Ortskrankenkassen oder anderer Kassen unter Landesaufsicht nicht mehr die Bundesländer, sondern die Krankenkassen der jeweiligen Kassenart. Wenn diese damit überfordert sind, sollen notfalls alle Krankenkassen einspringen. Insolvenzfähig waren bislang nur Kassen unter Aufsicht des Bundes wie DAK, Barmer und Techniker Krankenkasse.
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