Berlin: (hib/AS) Das Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (GeoZG) bedarf nach Auffassung der Bundesregierung keiner Zustimmung durch den Bundesrat. Dies geht aus einer Gegenäußerung der Bundesregierung zu einer Stellungnahme des Bundesrates ( 16/10580) zum Entwurf des Geodatenzugangsgesetzes ( 16/10530) hervor. Zur Begründung heißt es darin, dass die Länder von dem Gesetz "nicht unmittelbar" betroffen seien. In der Unterrichtung unterstreicht die Bundesregierung den Willen des Bundes, beim Aufbau der digitalen Geodaten eng mit den Ländern zusammenzuarbeiten. Laut Grundgesetz sind die Länder für einen Großteil der Geobasisdaten, insbesondere für die Daten des Liegenschaftskatasters zuständig, heißt es darin weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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