Berlin: (hib/JOH) Der Einsatz für die weltweite Einhaltung der Menschenrechte ist grundsätzliche Linie der deutschen Außenpolitik. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/10778) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/10630) mit. Die FDP hatte sich darin nach der Umsetzung verschiedener Beschlüsse des Parlaments in der Menschenrechtspolitik durch die Bundesregierung erkundigt. In insgesamt 42 Anträgen sei die Bundesregierung in der 16. Wahlperiode unter anderem aufgefordert worden, die Einhaltung der Presse- und Meinungsfreiheit in Kuba zu verlangen. Ein weiterer Antrag hatte die konsequente Umsetzung der UN-Resolution 1325 - Frauen, Frieden, Sicherheit - gefordert.
Die Bundesregierung geht in ihrer Antwort auf die konkrete Realisierung der einzelnen Anträge ein. So berichtet sie, dass die Schlussfolgerungen des Rates für Allgemeine Angelegenheiten vom 23. Juni 2008 zum Beginn eines umfassenden Dialogs mit Kuba geführt hätten. Folglich könnten und würden alle Menschenrechtsfragen unmittelbar und direkt gegenüber der kubanischen Regierung angesprochen werden. So habe die EU-Troika bei ihrem ersten Dialogtreffen mit Kuba am 16. Oktober 2008 den kubanischen Außenminister aufgefordert, die Menschenrechtslage zu verbessern und alle politischen Gefangenen freizulassen. Insgesamt, schreibt die Bundesregierung, sei in den vergangenen Monaten eine gewisse Entspannung der kubanischen Regierung im Umgang mit Menschenrechtsfragen zu beobachten.
Zur Umsetzung der UN-Resolution 1325, heißt es in der Antwort, habe die Bundesregierung durch zahlreiche Maßnahmen beigetragen. So habe sie aktiv an der Durchführung der Kampagne des Europarates gegen Gewalt an Frauen und Mädchen mitgewirkt. Außerdem sei am 26. September 2007 der "Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen" beschlossen worden. Zudem unterstütze die Bundesregierung die Sicherheitsratsresolution 1820 zu "Frauen, Frieden und Sicherheit: Sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten", die auf die Resolution 1325 aufbaue, durch die Finanzierung einer Projektstelle.
Des Weiteren schreibt die Bundesregierung, würden konkrete Menschenrechtsverletzungen in der Volksrepublik China unter anderem im Rahmen des Menschenrechtsdialogs des Auswärtigen Amts und des Rechtsstaatsdialogs angesprochen. Auch mit Russland gebe es auf EU-Ebene halbjährlich stattfindende Menschenrechtskonsultationen. Der Dialog zu Menschenrechtsfragen mit Iran sei seit Juni 2004 jedoch faktisch suspendiert, da das Land die Fortsetzung verweigere. In Abwesenheit des Menschenrechtsdialogs bringe die EU jedoch ihre Kritik an der bestehenden Menschenrechtslage bei Treffen gegenüber iranischen Gesprächspartnern zum Ausdruck.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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