Berlin: (hib/MEN) Die Informationsansprüche des Informationsfreiheitsgesetzes sollen erweitert und bürgerfreundlicher ausgestaltet werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag ( 16/10880) die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Nach Auffassung der Grünen ist es notwendig, das Informationsfreiheitsgesetz und das Umweltinformationsgesetz zusammenzuführen und das Verhältnis zu Informationsansprüchen aus anderen Gesetzen klarer zu regeln. Weiter plädiert die Fraktion in ihrem Antrag dafür, die Ausnahmeregelung für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu ändern, da diese "zum größten Hindernis für mehr Transparenz" geworden seien. Viele Behörden blockierten Informationsansprüche mit der Begründung, dass Interessen Dritter gefährdet seien. Dies seien nicht selten reine Mutmaßungen, argumentieren die Grünen. Gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Fraktion außerdem bei der Bereichsausnahme für Geheimdienste und den Fristen für die Bearbeitung von Anträgen.
Daneben solle die Bundesregierung bei den Behörden des Bundes darauf hinwirken, Transparenz über das Gesetz selbst und seine Möglichkeiten herzustellen. Hierzu sei es etwa notwendig, die Mitarbeiter der auskunftspflichtigen Stellen aus- und weiterzubilden. Daneben solle, so die Grünen in dem Antrag, auf den Internetseiten der Bundesministerien und der nachgeordneten Behörden "in leicht verständlicher Form" auf das Informationsrecht hingewiesen werden. Damit Transparenz nicht vom Privatvermögen abhängig sei, müsse zudem das Gebührenrecht angepasst, und die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger müssten weiter gesenkt werden.
Schließlich fordern die Grünen die Bundesregierung in dem Antrag auf, die personelle Ausstattung des Datenschutzbeauftragten zu verbessern. Die Behörde müsse verstärkt in die Lage versetzt werden, von sich aus auf Stellen des Bundes zuzugehen und in Schulungen mit dem Informationsfreiheitsgesetz vertraut zu machen, schreibt die Fraktion.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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