Die Bundesregierung betont in der Antwort, sie stehe zu der von Bund, Ländern und Kommunen getroffenen Vereinbarung, bis 2013 die Zahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige auf 750.000 Plätze auszubauen. An den Kosten beteilige sich der Bund mit 4 Milliarden Euro für Investitions- und Betriebskosten und ab 2014 dann jährlich mit 770 Millionen Euro für zusätzliche Betriebskosten. Es gebe derzeit keinen Grund, an diesen Vorgaben etwas zu ändern, schreibt die Regierung. Sie weist in diesem Zusammenhang aber darauf hin, dass der Bund den Ländern zur Bewältigung der Wirtschaftskrise mit dem Konjunkturpaket II insgesamt 6,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur zur Verfügung gestellt hat. ”Diese können ausdrücklich auch für die frühkindliche Infrastruktur eingesetzt werden“, erläutert die Regierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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