Pressemeldung - 12.12.2005Keine
Veränderung der Verhaltensrichtlinien für Abgeordnete des
Deutschen Bundestages -Ausführungsbestimmungen treten in
Kraft
Unter Bezugnahme auf Presseberichte
über einen angeblich bevorstehenden Rückzug von der
Neuregelung der Anzeigepflicht sogenannter Nebeneinkünfte
erklärt ein Sprecher des Deutschen Bundestages:
Befürchtungen über eine Vertagung der neuen Richtlinien
über die Anzeige- und Veröffentlichungspflicht von
Nebeneinkünften der Mitglieder des Deutschen Bundestages sind
abwegig.
Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist seit dem
Tag seiner Konstituierung in Kraft, und damit auch die neuen
Verhaltensregeln.
Bundestagspräsident Dr. Lammert hat schon wenige Tage nach
seinem Amtsantritt den Fraktionen einen Entwurf der dazu
erforderlichen Ausführungsbestimmungen zugeleitet.
Nachdem die Fraktionen Gelegenheit hatten, dazu Stellung zu nehmen,
wird Bundestagspräsident Dr. Lammert diese
Ausführungsbestimmungen in Kürze erlassen.